Voraussetzung für eine logopädische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung (Rezept). Diese erhalten Sie z. B. von Hausärzt:innen oder Fachärzt:innen (HNO, Kinderheilkunde, Neurologie, Phoniatrie, Kieferorthopädie u. a.).Die Verordnung darf bei Therapiebeginn nicht älter als 28 Tage sein.
Rufen Sie uns an oder füllen Sie unser Kontaktformular aus. Wir behandeln an zwei Standorten:
Wolfratshausen, Gebhardtstraße 2A
Geretsried, Egerlandstraße 76
Da wir eine Bestellpraxis ohne offene Sprechstunde sind und aktuell eine Warteliste führen, kann in der Regel kein sofortiger Termin vergeben werden.
Wir nehmen Sie auf unsere Warteliste auf und kontaktieren Sie, sobald ein passender Termin frei wird.
Sollten Sie keine Termine mehr benötigen oder sich Ihre verfügbaren Zeiten ändern, sagen Sie uns bitte Bescheid, damit wir die Warteliste aktuell halten können.
Wir tragen in den gesamten Behandlungsräumen aus hygienischen Gründen keine Straßenschuhe. Damit Sie sich wohlfühlen, bringen Sie gern Wechselschuhe, Hausschuhe, rutschfeste Socken o.ä. mit.
Zunächst findet eine logopädische Diagnostik statt, die je nach Alter und Störungsbild ein bis drei Termine umfassen kann. Anschließend besprechen wir die Ergebnisse und entscheiden gemeinsam, ob direkt mit der Therapie begonnen wird oder zunächst eine Beratung bzw. Verlaufskontrolle sinnvoll ist.
Auf Grundlage der Befunderhebung erstellen wir einen individuellen Behandlungsplan und vereinbaren die weiteren Therapietermine.
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen können, sind Hausbesuche möglich. Diese müssen auf der ärztlichen Verordnung vermerkt sein.
Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und kann mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abgerechnet werden.
Gesetzlich Versicherte, die über 18 Jahre alt sind, zahlen 10 % Zuzahlung sowie 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung (Befreiung ggf. über die Krankenkasse möglich).
Privatversicherte erhalten vor Therapiebeginn unsere aktuellen Preise zur Klärung der Erstattung.
Bitte sagen Sie Termine spätestens 24 Stunden vorher telefonisch ab (Anrufbeantworter ist jederzeit erreichbar).